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Selbstverpflichtung der Mixbetreiber
Version: 13. Juni 2001
Diese Selbstverpflichtung hat den Zweck, die Vertrauenswürdigkeit des
Anonymisierungsdienstes zu sichern bzw. zu erhöhen. Um dies zu
erreichen, müssen technische und organisatorische Maßnahmen
für einen hohen Grad an Datenschutz und Datensicherheit getroffen
werden.
Zusicherungen des Betreibers
Der Unterzeichner ist Betreiber einer Anonymisierungsstation (kurz: Mix).
Der betriebene Mix bildet zusammen mit anderen Mixen eine logische Folge,
die Mix-Kaskade. Dies bedeutet insbesondere, dass ein Mix mit
höchstens einem Vorgänger- und höchstens einem
Nachfolger-Mix z.B. über das Internet verbunden ist.
Bezüglich des MIX-Betriebs sichert der Betreiber folgendes zu:
- Er führt keine Log-Dateien über die transportierten
Verbindungen sowie die inneren Zustände (z.B. Umsortierung der
Nachrichten, verwendete Sitzungsschüssel).
- Der Austausch bzw. die Weiterleitung von Daten zwischen den Mixen
beschränken sich auf die in der Software spezifizierten
Kommunikationsprotokolle. Insbesondere wird sichergestellt, dass keine
Daten mit den anderen Mix-Betreibern ausgetauscht werden, die dazu
führen könnten, dass eine Verbindung dadurch enttarnt wird.
- Die eingesetzte Mix-Software wird nur in der bereitgestellten
Spezifikation verwendet. Insbesondere ändert der Betreiber die
Software nicht derart, dass – etwa im Zusammenspiel mit anderen
– eine Deanonymisierung von Benutzern des Anonymisierungsdienstes
möglich wird.
- Unbefugten wird der Zugang zu den für den Mix verwendeten
Rechnern verwehrt. Der physische Zutritt zu den Rechnern wird durch
geeignete bauliche, infrastrukturelle und organisatorische
Maßnahmen auf diejenigen Personen beschränkt, die für
den Betrieb erforderlich sind. Es wird mithilfe von
Authentifizierungsverfahren (z.B. Passwortschutz, Biometrie)
gewährleistet, dass die Berechtigten ausschließlich auf die
ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können.
Sollen Zugriffe über ein Netz möglich sein, geschieht dies
nur über verschlüsselte Verbindungen (z.B. SSH)
- Auf den ausschließlich als Anonymisierer betriebenen
Rechnern ist nur die zu diesem Zwecke erforderliche Software
installiert, um die Gefahr von Manipulationen durch fehlerhafte oder
böswillige Software zu minimieren.
- Für die Systemadministration wird Personal eingesetzt, das
die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt und
über ausreichende zeitliche und sachliche Ressourcen und Know-how
verfügt.
- Die Rechner werden nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik so
konfiguriert und administriert, dass das Ausspionieren von Daten durch
Dritte (z.B. mittels Viren, Trojanischen Pferden) verhindert wird.
Bekannt gewordene Sicherheitslöcher im System werden
unverzüglich beseitigt.
- Der Unterzeichner versichert, die Erfüllung dieser
Zusicherungen vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein jederzeit auch ohne konkreten Anlass
überprüfen zu lassen.
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Einschränkungen bei den Dresden (JAP) Anonymiserungsservern
Nach reiflicher Überlegung haben wir uns entschlossen, die Downloadmöglichkeiten über die Dresden (JAP) Mixe etwas zu beschränken,
um eine fairere Nutzung der knappen Ressourcen unserer Server für alle Nutzer zu ermöglichen, die einfach "normal" im Web surfen wollen. mehr...
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