P R E S S E M I T T E I L U N G (2. September 2003)

BKA geht gegen Anonymitätsdienst vor

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am vergangenen Freitag einen erneuten richterlichen Beschluss gegen das AN.ON-Projekt erwirkt. Mit diesem Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main wurde die Durchsuchung der Räume des AN.ON-Projektes an der Technischen Universität Dresden (TU) angeordnet, um für polizeiliche Ermittlungen einen Protokolldatensatz aufzufinden, der auf der Grundlage einer zwischenzeitlich außer Vollzug gesetzten richterlichen Anordnung aufgezeichnet worden war. Am Samstag suchten Beamte des BKA die häusliche Wohnung des Direktors des Instituts für Systemarchitektur an der Fakultät Informatik auf und verlangten von ihm die Herausgabe des Protokolldatensatzes. Da nur auf diese Weise eine Durchsuchung des Instituts durch die Polizeibeamten und damit größerer Schaden für die TU Dresden abgewendet werden konnte, wurde der Datensatz herausgegeben. Nach Auffassung der Betreiber von AN.ON ist dieses Vorgehen des BKA vom Gesetz nicht gedeckt.

Der Beschluss des Amtsgerichtes ist nach Auffassung der Projektpartner rechtswidrig. Da die Vollziehung der in einem vorangegangenen Beschluss des Amtsgerichts angeordneten Auskunftsverpflichtung (gem. §§ 100 g, h StPO) vom Landgericht Frankfurt am Main ausgesetzt worden war, war klargestellt, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Herausgabepflicht für AN.ON bestand. Deshalb ist es eine rechtsmissbräuchliche Umgehung dieser Entscheidung des Landgerichts, die Herausgabe des Protokolldatensatzes mit Hilfe eines neuen Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichtes zu erzwingen. Nachdem das Landgericht vorläufig zugunsten von AN.ON entschieden hatte, durfte das BKA nicht, wie hier geschehen, auf allgemeine Herausgabe- und Beschlagnahmebestimmungen (§§ 103, 105 StPO) ausweichen. Die Projektpartner werden auch gegen diesen Beschluss durch Einlegung von Rechtsmitteln vorgehen. Eine gerichtliche Überprüfung des Vorgehens der Beamten des BKA halten die Projektpartner für zwingend erforderlich.

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