Selbstverpflichtung der Mixbetreiber

Version: 24. September 2003 (zu signierende Textdatei)

Diese Selbstverpflichtung hat den Zweck, die Vertrauenswürdigkeit des Anonymisierungsdienstes zu sichern bzw. zu erhöhen. Um dies zu erreichen, müssen die Betreiber technische und organisatorische Maßnahmen für einen hohen Grad an Datenschutz und Datensicherheit treffen.

Der Unterzeichner ist Betreiber einer Anonymisierungsstation (kurz: Mix). Der betriebene Mix bildet zusammen mit anderen Mixen eine logische Folge, die Mix-Kaskade. Eine solche Kaskade besteht aus einem ersten Mix, einem letzten Mix und gegebenenfalls mehreren mittleren Mixen. Dies bedeutet insbesondere, dass ein Mix mit höchstens einem Vorgänger- und höchstens einem Nachfolger-Mix z.B. über das Internet verbunden ist.

Zusicherungen des Betreibers

Bezüglich des Mix-Betriebs sichert der Betreiber Folgendes zu: